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Dienstleistungs-spektrum-

Für eine gute Zusammenarbeit

Medizintechnischer Service

Gerät defekt und der Hersteller verweist auf eine nicht wirtschaftliche Reparatur oder nicht länger im Handel erhältliche Ersatzteile. Wir versuchen die notwendigen Teile zu besorgen und auch ältere Geräte zu reparieren. Teilen Sie uns das Problem und die genaue Typbezeichnung und Baujahr des Gerätes mit. Stellen Sie bitte vorher sicher, dass Sie keinen laufenden Servicevertrag für das Gerät besitzen.

DGUV V3 (ehemals BGV A3)

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, gemäß BetrSichV und DGUV 3 / BGV A3 Betriebsmittel und Produktionsanlagen regelmäßig überprüfen zu lassen. § 26 BetrSichV stellt klar, dass das Unterlassen solcher Überprüfungen eine Straftat darstellt. Zur Unfallverhütung sind Sicherheitsprüfungen unerlässlich. Das betrifft nicht nur die in der Praxis/Werkstatt vorhandenen Medizinprodukte oder Maschinen, sondern grob gesprochen alle Geräte mit steckbarer Anschlußleitung (auch Verlängerungskabel, Verteilersteckdosen, etc.).

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Der Betreiber ist in der Haftung, falls ein Schaden durch defekte und nicht geprüfte Geräte entstehen sollte. So greift eine abgeschlossene Brandschutzversicherung nicht, wenn der Brand auf ausgebliebene Sicherheitsüberprüfungen zurückzuführen ist. Berufsgenossenschaften schließen darüber hinaus die Haftung aus, sofern Personen durch ein fehlerhaftes und ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder sogar zu Tode kommen. Verstöße gegen eingängige Unfallverhütungsvorschriften werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen belegt. Diese Vorschrift findet sich auch im siebten Sozialgesetzbuch (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

Schulungen

Personalwechsel oder -zuwachs stellt häufig ein qualitatives Problem in der Durchführung komplexer Untersuchungsabläufe dar. Eine Einweisung im laufenden Betrieb ist zwar günstig und für interne Abläufe nicht zu ersetzen, jedoch sollte regelmäßig eine Auffrischung des Wissen nach dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt werden. Haltungs- und Bewegungsanalysen liefern darüber hinaus auch komplexe Anforderungen an die Durchführung jenseits der reinen Gerätebedienung.

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